Abfindungsanspruch als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit
Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde.
Für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem die Forderung begründet wurde.
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